FAQ zur Richtlinie nach § 75b SGB V über die Anforderungen zur Gewährleistung der IT-Sicherheit




Bei Fragen erreichen Sie den kostenfreien Software-Support unter der E-Mail-Adresse support.prima@medatixx.de.


Die Richtlinie nach § 75b SGB V über die Anforderungen zur Gewährleistung der IT-Sicherheit sieht vor, dass Arztpraxen jeder Größe ab dem 01.04.2021 nur Internet-Anwendungen nutzen sollen, die ihre Zugänge (Login-Seite und -Ablauf, Passwort, Benutzerkonto etc.) strikt absichern. Die KBV erläutert diese Richtlinie wie folgt: Achten Sie auf sichere Zwei-Faktor-Authentifizierung oder verwenden sie hinreichend komplexe Passwörter oder Passwortmanager mit generierten Passwörtern.



prima! Administratoren haben die Wahl. Zum einen können sie die Passwort-Vorgaben für die Arztpraxis im Menü Administration steuern. Über einen einfachen Schieberegler können Sie die Sicherheitsstufe festlegen und auch die Gültigkeit des Passworts kann zeitlich beschränkt werden.



Zum anderen bietet prima! für ein zusätzliches Plus an Sicherheit auch eine Zwei-Faktor-Authentifizierung an. Dabei ist zusätzlich zu einem Passwort noch ein individuelles, kryptographisches Schlüsselpaar erforderlich. 

Wer auf der ganz sicheren Seite sein möchte, aktiviert die Funktion Einmalpasswörter. Hierbei handelt es sich um ein Zwei-Faktor-Authentifizierungsverfahren, das man mit mobilen Geräten verwenden kann.



Grundsätzliche Informationen zum Thema „Sichere Passwörter“  finden Sie auf den Seiten des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnologie.


In der prima! Onlinehilfe finden Sie Anleitungen zu den Themen Einrichtung der Passwortsicherheit,  Einrichtung der 2-Faktor-Authentisierung, sowie Einrichtung der Einmalpasswörter.